Was steht mir zu?
Kennen Sie Ihre Rechte als Unfallgeschädigter!
Die meisten anfallenden Unfallkosten - wie Schadensersatz und Prozesskosten - trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers des Unfallereignisses.
Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden,
welche den Schadensersatzprozess verloren hat, dazu gehören auch die Gutachterkosten. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und der Geschädigte zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragt.
Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).
Die meisten anfallenden Unfallkosten - wie Schadensersatz und Prozesskosten - trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers des Unfallereignisses.
Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat, dazu gehören auch die Gutachterkosten. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und der Geschädigte zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragt.
Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).
Die Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners – IHR GEGNER!
Es ist riskant, auf die Großzügigkeit der gegnerischen Versicherungen zu vertrauen. Vom beauftragten Gutachter bis zur Schadensregulierung agieren sie primär in ihrem eigenen Interesse, was oft zu einer Minderung Ihrer Ansprüche führt. Ihr Recht auf vollständigen Schadenersatz steht im Vordergrund – geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!
Die Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners
– IHR GEGNER!
Es ist riskant, auf die Großzügigkeit der gegnerischen Versicherungen zu vertrauen. Vom beauftragten Gutachter bis zur Schadensregulierung agieren sie primär in ihrem eigenen Interesse, was oft zu einer Minderung Ihrer Ansprüche führt. Ihr Recht auf vollständigen Schadenersatz steht im Vordergrund – geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!
EIGENE EXPERTEN-WAHL
Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl für die Beweissicherung und die Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Empfehlenswert, ist es sich für einen Experten zu entscheiden, der nicht an Versicherungen gebunden ist und somit ausschließlich in Ihrem Interesse handelt.
RECHTLICHE BERATUNG
Ein vertrauenswürdiger Anwalt berät Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten der Schadensregulierung und hilft dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten für die anwaltliche Beratung übernimmt in der Regel die Versicherung des Verursachers.
FREIE WERKSTATTWAHL
Sie haben das uneingeschränkte Recht, die Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht es Ihnen, eine Werkstatt zu wählen, der Sie hinsichtlich Qualität, Service und Vertrauenswürdigkeit vertrauen.
FIKTIVE ABRECHNUNG
Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Kfz-Versicherung bezahlt – ohne, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich sofort repariert werden muss. Diese besondere Art der Schadenregulierung nennt sich "fiktive Abrechnung" und wird am häufigsten bei Kfz-Haftpflichtschäden angewandt.
NUTZUNGSAUSFALL-ENTSCHÄDIGUNG
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht verwenden können, spricht man von einem Nutzungsausfall. Ihnen steht in diesem Fall eine Entschädigung zu, sofern das Fahrzeug für Sie einen wirtschaftlichen Wert darstellt und es wegen des Schadens nicht einsatzfähig ist.
SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Bei der Erstellung des Gutachtens identifizieren wir alle erstattungsfähigen Posten, die Ihnen zustehen. Dazu gehören unter anderem die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Kosten fürs Abschleppen, An- und Abmeldegebühren, Inspektionskosten für ein Ersatzfahrzeug, sowie Aufwendungen für den Umbau spezieller Einbauten und Zubehörteile uvm.